Die Erfinderberatung stellt eine Erstberatung zum gewerblichen Rechtsschutz dar. Sie wird ehrenamtlich von Patentanwälten durchgeführt und ist kostenlos. Die Beratung kann von Erfindern, KMU, Arbeitnehmern, Studenten oder Angehörigen von Hochschulen in Anspruch genommen werden. Die Beratungsdauer ist beschränkt.
Beratungsgegenstand ist eine kurze Erörterung, inwieweit sich die vorgetragenen Ideen oder Entwicklungen für Schutzrechtsanmeldungen eignen. Keine Aufgabe der Erfinderberatung ist die Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen. Die Erfinderberatungsstellen unterstützen Sie bei der Erlangung eines Schutzrechts, jedoch nicht bei dessen Verwertung. Alle in der Erfinderberatung besprochenen Sachverhalte werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Es empfielt sich, dass Sie sich schon vor einer Inanspruchnahme der Beratung über gewerbliche Schutzrechte informieren, um möglichst viele nützliche Informationen aus der Beratung mitnehmen zu können. Zum Einstieg haben wir Ihnen kurze Hinweise zu Patent, Gebrauchsmuster, Design und Marke zusammengestellt. Außerdem bieten wir eine Checkliste für Erfinder an, die Ihnen dabei helfen kann, den Wert ihrer Erfindung abzuschätzen. Eine Liste von Erfinderberatungsstellen außerhalb von Baden-Württemberg finden Sie auf den Seiten der Patentanwaltskammer (Kammer -> Erfinderberatung).