Das eingetragene Design

Das eingetragene Design (ehemals Geschmacksmuster) ist in Deutschland der gewerbliche Schutz für Gestaltungen.

Voraussetzungen für die Erteilung des Schutzrechts sind die Neuheit des Designs, die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform des Erzeugnisses sowie die Eigenart. Eigenart bedeutet, dass sich der Gesamteindruck des Designs von bereits bestehenden Mustern unterscheiden muss. Nicht die Funktionalität des Erzeugnisses, sondern ausschließlich die ästhetische Formgebung ist schutzfähig.

Bei der Anmeldung wird vom Deutschen Patent- und Markenamt nicht geprüft, ob das Design neu ist oder Eigenart besitzt.

Die Laufzeit eines eingetragenen Designs beträgt maximal 25 Jahre. Nach jeweils fünf Jahren ist eine Aufrechterhaltungsgebühr zu entrichten.

Die Anmeldung eines Designs kostet bei einer Einzelanmeldung in Papierform derzeit mindestens 70 €, bei einer Sammelanmeldung mit mehr als 10 Mustern kommen pro Muster 7 € dazu. Bei elektronischer Anmeldung entstehen Gebühren von mindestens 60 € (6 € pro Muster).

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes


Ausdruck vom 26.04.2024
www.erfinderberatung-bw.de