Die Marke

Eine Marke dient dem Zweck, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von den Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Eine Marke muss grafisch darstellbar sein und darf nicht beschreibend für die Tätigkeit oder die Waren des Unternehmens sein. Des Weiteren muss sie Unterscheidungskraft aufweisen und darf nicht freihaltebedürftig sein. Die Markenabteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes prüft bei der Eintragung der Marke nicht, ob bereits identische oder ähnliche Marken eingetragen sind sondern nur die oben aufgeführten inhaltlichen Schutzvoraussetzungen.

Eine Marke ist „unsterblich”, dafür muss sie jedoch alle zehn Jahre verlängert werden.

Die Anmeldung einer Marke kostet für bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen 300 €, für jede hinzukommende Klasse weitere 100 €. Die Verlängerungsgebühr, die nach zehn Jahren fällig wird, beträgt zur Zeit 750 €. Bei Nichtzahlung der Gebühr erlischt die Marke.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes


Ausdruck vom 26.04.2024
www.erfinderberatung-bw.de