Das Gebrauchsmuster

Das Gebrauchsmuster wird auch als „der kleine Bruder” des Patents bezeichnet. Mit dem Gebrauchsmuster lassen sich, wie mit dem Patent, technische Erfindungen schützen, jedoch keine Verfahren.

Während es bis zur Erteilung eines Patents meist einige Jahre dauert, wird das Gebrauchsmuster in der Regel schon einige Wochen nach der Anmeldung eingetragen und tritt damit früher in Kraft.

Gegenüber dem Patent ist das Gebrauchsmuster ein ungeprüftes Schutzrecht, d.h. Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit werden nicht geprüft.

Die Anmeldegebühr eines Gebrauchsmusters beträgt derzeit 40 €, nach drei, sechs und acht Jahren werden jeweils Aufrechterhaltungsgebühren fällig. Die maximale Schutzdauer beträgt zehn Jahre.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes

 


Ausdruck vom 25.04.2024
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