Das Patent

Mit einem Patent kann man technische Erfindungen schützen lassen. Darunter fallen sowohl Erzeugnisse (wie z.B. Maschinen, Geräte oder chemische Stoffe) als auch Verfahren (z.B. Herstellungsverfahren).

Voraussetzungen für den Schutz einer Erfindung durch ein Patent sind die weltweite Neuheit der Erfindung, die über den Stand der Technik hinausgehende erfinderische Tätigkeit, die gewerbliche Anwendbarkeit der Erfindung sowie die Ausführbarkeit. Grundsätzlich nicht schutzfähig sind Entdeckungen, Pflanzensorten und Tierrassen, Anmeldungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, Spiele.

Die Schutzdauer eines Patents beträgt maximal 20 Jahre, der Schutz beginnt mit der Veröffentlichung des Patents im Patentblatt. Mit der Veröffentlichung beginnt eine dreimonatige Einspruchsfrist gegen das Patent.

Die Anmeldung und Prüfung eines Patents kosten derzeit bei Einreichung in Papierform 410 € (bei nicht mehr als 10 Patentansprüchen). Ab dem dritten Jahr werden Jahresgebühren fällig, die jährlich steigen. Bei Nichtzahlung der Gebühr erlischt ein Patent.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes


Ausdruck vom 26.04.2024
www.erfinderberatung-bw.de